Die deutsche Signal-Instrumentenfabrik Max B. Martin hat schon 1932 zusammen mit Feuerwehr- und Polizeidienststellen ein Horn entwickelt, das als Sondersignal für bevorrechtigte Wegebenutzer gesetzlich vorgeschrieben wurde – Gesetzgeber: „Warnvorrichtung mit einer Folge
verschieden hoher Töne.“Typisch für das Martin-Horn® 2298 GM sind die vier Membran-Schallbecher mit tremolierender Abstimmung für zusätzlichen Warneffekt. Sonderausführungen mit anderen Abstimmungen und Rhythmus sind möglich.
- Max B. Martin GmbH & Co. KG
- www.maxbmartin.de
Ausstattung: Elektrogebläse mit 12 oder 24 V DC samt Befestigungsfuß, selbsttätigem Ventil- und Schaltmechanismus sowie Entstörkondensator.
Normalzubehör:
- Zwei Verbindungsschläuche – je 1 m lang (auf Wunsch länger)
- Überwurfschrauben und zwei Verteilerstücke
- 1 Satz Anschlusskabel
- 1 Relais
- 1 Kännchen Spezialöl
- 1 Einbau-Kippschalter
- 1 Anleitung







